Rheinland-Pfalz

Spielplätze in Wiebelsheim

In Wiebelsheim ist bislang eine kleine Zahl Spielplätze erfasst: 1. Wer mehr Auswahl braucht, findet die nächstgelegenen Orte am Seitenende.

Spielplätze
1
mit Namen
1
je 1.000
1,8Einwohner
Einwohner
569
Spielplätze in Wiebelsheim200 m

Alle 1 erfassten Spielplätze im Gemeindegebiet.

Alle Spielplätze in Wiebelsheim

Spielplätze je Einwohner in Wiebelsheim

Mit 1,8 Spielplätze je 1.000 Einwohner liegt Wiebelsheim im üblichen Rahmen für Rheinland-Pfalz.

Wie vollständig ist das?

Von den 1 Spielplätze in Wiebelsheim tragen 1 einen Namen – 100 Prozent. Zu diesen gibt es jeweils eine eigene Seite mit allem, was erfasst ist.

Fragen und Antworten für Wiebelsheim

Wie aktuell sind die Daten?

Wir gleichen monatlich mit OpenStreetMap ab. Das Datum des letzten Abgleichs steht am Ende jeder Seite. Zwischen zwei Abgleichen kann sich etwas geändert haben.

Darf ich diese Daten weiterverwenden?

Die zugrunde liegenden Daten stehen unter der ODbL und dürfen unter deren Bedingungen weiterverwendet werden – mit Namensnennung der OpenStreetMap-Mitwirkenden. Für die Texte und die Aufbereitung auf dieser Seite gilt das nicht.

Warum haben nicht alle Einträge einen Namen?

Weil OpenStreetMap zuerst die Lage erfasst und alles Weitere freiwillig ist. Von den 1 Einträgen in Wiebelsheim tragen 1 einen Namen. Nur diese bekommen eine eigene Seite – zu den übrigen gibt es außer der Lage nichts zu berichten.

Wie finde ich Spielplätze in der Nähe?

Über die Nachbarorte am Ende dieser Seite oder über die Kreisseite, die alle Orte des Kreises führt. Die Karte oben zeigt die Verteilung innerhalb von Wiebelsheim.

Diese Seite gibt den gemeldeten Bestand wieder und ersetzt keine Auskunft des Betreibers. Ob eine Ladesäule gerade frei ist, was sie kostet und ob sie funktioniert, weiß nur der Betreiber selbst.

Datengrundlage: OpenStreetMap, Stand 29. August 2026 (ODbL – © OpenStreetMap-Mitwirkende). Gebietsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Einwohnerzahlen: Wikidata. Angaben zu Preisen, Belegung und Störungen sind darin nicht enthalten; verbindlich ist der Aushang vor Ort.